Hallo Frau Bader, ich benötige einmal Ihre Hilfe. Ich arbeite seit 1992 im Öff. Dienst (bin Angestellte, kein Beamter) unbefristet Vollzeit. Derzeit arbeite ich Teilzeit befristet bis zum 28.02.13 dann lebt der Vollzeitvertrag ohne meine Verlängerung der Teilzeit automatisch wieder auf. Mein Mutterschutz beginnt am 26.4.13. Nun meine Frage. Mein AG rief mich an und meinte ich sollte weiterhin Teilzeit beantragen, da dies (wenn ich Beamter wäre- und nicht schwanger geworden wäre!! rechtsmissbräuchlich) sei. Dazu muß ich aber sagen , ich bin schwanger und ich bin kein Beamter. Meinen Antrag auf Teilzeit hätte ich im November stellen müssen(habe ich aber nicht, also ist davon auszugehen das ich Vollzeit komme), da hat keiner gefragt. Nun wurde mir mitgeteilt, nachdem ich meinte, der Vertrag läuft doch automatisch in Vollzeit und ich habe keinen neuen Teilzeitantrag gestellt und ich werde für diesen einen Monat auch keinen stellen, wurde mir ans Herz gelegt , ich sollte noch einmal darüber nachdenken, falls ich nach der Elternzeit wieder anfange zu arbeiten, wird man mir bei einer Teilzeitstelle auch nicht entgegenkommen. Was habe ich falsch gemacht und wo steht dies. Kann der AG so argumentieren? Welche Zahlung steht mir ab März rechtlich zu? Für mich stellt sich auch nicht die Frage was wäre wenn Sie nicht schwanger gewesen wären, ich bin es nun einmal und habe doch hier das Recht den Teilzeitvertrag in den Vollzeitvertrag auslaufen zu lassen, oder. Der AG hat hier überhaupt nicht reagiert, erst nach meinem Nachfragen wurde mir eine eventuelle Kürzung (märz nicht voller Lohn) angekündigt. MfG Annett
von marinettl am 08.02.2013, 11:43