Hallo
Meine Elternzeit vom ersten Kind endet zum 30.5.vor kurzem habe ich meinen Änderungsvertrag unterschrieben mit der Hälfte der Beschäftigungstunden.Nun bin ich erneut Schwanger und bekomme auf jeden Fall ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber
.Ich habe bis April Elterngeld plus bezogen und bin seit kurzem nebenbei bei meinem Arbeitgeber für 16 Stunden beschäftigt. Wie rechnet sich das neue Elterngeld nach dem alten Vertrag oder dem neuen?
von
Lelyla
am 24.04.2018, 13:22
Antwort auf:
Welche Berechnungsgrundlage ?
Hallo,
nach dem Einkommen der letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2018
Antwort auf:
Welche Berechnungsgrundlage ?
Nach dem neuen. ist ja auch logisch. Warum sollte der alte Vertrag als Grundlage dienen, der ist Geschichte. Und wenn du jetzt erst schwanger geworden bist und zudem auch EG Plus durch ist, werden da auch keine Monate mehr von vor dem ersten Kind herangezogen.
Super doof, da hast du ein Jahr Elternzeit verschenkt und auch noch Geld. Den auch das neue Mutterschaftsgeld wird nach dem neuen Vertrag berechnet. Aber nicht zu ändern. Hättest du das dritte Jahr Elternzeit noch genommen und innerhalb diesen in Teilzeit gearbeitet, hättest du Anspruch auf das Mutterschaftsgeld auf Berechnungsgrundlage des alten Vertrages. Sichere wenigsten noch das Jahr Elternzeit und lass es dir auf später übertragen.
Auch für das BV werden die 16 Stunden herangezogen. Aber das wäre auch so wenn du innerhalb der Elternzeit arbeiten würdest.
von
Felica
am 24.04.2018, 16:22
Antwort auf:
Welche Berechnungsgrundlage ?
Danke für deine Antwort.
Ich habe unter dem neuen Vertrag noch nicht angefangen zu arbeiten.der neue Vertrag würde zum 1.6 anfangen. habe nur während der Elternzeit 16 Stunden gearbeitet.
von
Lelyla
am 24.04.2018, 20:19