Sehr geehrte Frau Bader,
ich nenne ihnen am besten kurz und knapp ein paar Daten.
Ich bin seit der Geburt meiner Tochter 2010 in Elternzeit. Vor der Geburt befand ich mich in Vollzeitbeschäftigung.
Nun bin ich erneut schwanger.
Meine Eternzeit endet am 31.08.2013. In den Mutterschutz gehe ich am 01.09.2013!
Ich habe vom 01.12.2011-31.10.2012 bei meinem Arbeitgeber in Teilzeitbeschäftigung garbeitet.Es handelte sich hierbei um eine befristete Änderungsvereinbarung meines Vollzeitvertrages. Seit dem habe ich nicht mehr gearbeitet und war weiterhin in Elternzeit.
Welcher Vertrag ist die Berechnungsgrundlage für das Mutterschaftsgeld? Mein Vollzeitvertrag mit vollem Gehalt oder mein Teilzeitvertrag in Elternzeit?
Danke für Ihre Antwort ,mit freundlichen Grüßen...
von
othello
am 19.07.2013, 14:17
Antwort auf:
Welche Berechnungsgrundlage für Mutterschaftsgeld?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.07.2013