Weder aus dem Gesetzestext noch aus Ihren Antworten wird mir klar, was ich nun, kurz nach der Geburt meines zweiten Kindes während der EZ für das erste Kind beantragen muss (ich bin bei einer großen Firma): ich kann die erste EZ abbrechen und neue EZ nehmen. Das muss spätestens 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes passieren und der AG kann das ablehnen. oder: ich lasse die erste EZ wie damals beantragt zuende laufen und beantrage spätestens 7 Wochen vor Ende neue EZ bis das zweite Kind max 3 Jahre alt ist. Hier muss ich dem AG jetzt nichts mitteilen und der AG kann das dann nicht ablehnen. Ich bevorzuge die zweite Variante. Muss ich da wirklich nichts tun im Moment?
Mitglied inaktiv - 22.09.2010, 08:59