Frage: Weitere Fragen

Da Sie liebe Frau Bader mir nicht weiter auf meine Frage geantwortet haben komme ich noch mal auf das Thema zurück.Es geht darum das ich in ein Drei Schicht Betrieb bis zum Erziehungsurlaub gearbeitet habe und es wohl nicht nach mein dreijährigen Erziehungsurlaub dort wieder anfangen kann. Soweit habe ich das auch mit der Teilzeitarbeit verstanden aber was ist wen der Betrieb mir aud Betrieblichen Gründe´n ein solchen Platz nicht geben will/kann?Ich habe bis zum Heutigen Tag 12 Jahre in der Firma gearbeitet.Was muß ich tun muß Ich Kündigen oder macht das der Betrieb,was ist mit der Sperre,was ist mit der Abfindung,kommt danach das Arbeitsamt für mich auf wen ich kein anderen Job finde ich lebe mit dem Kindsvater zusammen.Ich hab da mal noch eine Frage ich habe gehört das man das Urlaubsgeld auch wehrend des Erziehungsurlaub weiter berzhlt bekommt ist das richtig? Ich freue mich schon jetzt auf ihre Antworten MFG Regina+Tim

Mitglied inaktiv - 20.09.2001, 06:45



Antwort auf: Weitere Fragen

Liebe Regina, wenn der Betrieb nachweisen kann, dass er IHnen aus betriebl. Gründen keinen Halbtagsplatz anbieten kann, müssen Sie theoretisch den alten Vertrag erfüllen. Wenn das nicht möglich ist, muss das Arbeitsverh. durch eine der Parteien gekündigt werden. Sie können sich arbeitslos melden, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Sie selber kündigen, sind Sie 12 Wo. gesperrt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.09.2001