Weitere Frage zu vorherigem Post: Krankschreibung und Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Weitere Frage zu vorherigem Post: Krankschreibung und Elterngeld

Hallo Frau Bader, danke für die Beantwortung meiner ersten Frage. Die 2. Frage war noch, wie sich bei einer Krankschreibung das Elterngeld berechnet. Zählen die Monate als noch voll gearbeitet wurde oder zählt das Geld der KK während der Kranschreibung. DANKE!

Mitglied inaktiv - 20.04.2009, 17:44



Antwort auf: Weitere Frage zu vorherigem Post: Krankschreibung und Elterngeld

Hallo, wenn die Krankschreibung auf der SS beruht, schlägt es sich nicht nieder Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.04.2009



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