Weitere Elternzeit ! Blöde Situation

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Weitere Elternzeit ! Blöde Situation

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem. Meine Elternzeit würde zum 30.12.05 enden. Unser 2. Kind solll am 27.03.06 zur Welt kommen. Unter Abziehung der 6 Wochen vor Entbindungstermin hätte ich nun eine Lücke zwischen dem 30.12.05. und 12.2.06. Ich hatte vorher eine Vollzeitstelle. Chef will jedoch meiner Schwangerschaftsvertretung nicht kündigen und kann/will mich daher die 6 Wochen bis wieder mein neuer Mutterschutz anfängt als ganztagskraft nicht beschäftigen. Was mache ich nun ? Theoretisch habe ich ja Kündigungsschutz. Wie sieht es aber aus, wenn er mich nicht beschäftigen will. Halbtags wäre auch kein Platz. Gruß Didl 73

Mitglied inaktiv - 13.11.2005, 15:11



Antwort auf: Weitere Elternzeit ! Blöde Situation

Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub zu regeln. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.11.2005



Antwort auf: Weitere Elternzeit ! Blöde Situation

Hallo! Das ist nicht DEIN Problem! Sondern seines als Untzernehmer. Kündigen wird er Dich kaum können. Wenn er Dich heimschickt: auch sein roblem. Du mußt arbeitswillig und -fähig sein, dann muß er Dich auch zahlen. Er wußte, wie lange deine EZ geht, dafür MUSS man das ja vorher angeben. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 13.11.2005, 21:16



Antwort auf: Weitere Elternzeit ! Blöde Situation

Hallo! Ihr Chef kann Sie nicht kündigen sollte er es doch machen rate ich vors Arbeitsgericht zu ziehen.Sie haben sehr gute Chancen! Ihr Chef sollte sich den Kopf zerbrechen wie er das regelt! Ihnen steht aber noch eine Abfidung zu falls Sie sich doch entschliessen das Arbeitsverhältniß zu beenden! Viel Erfolg

Mitglied inaktiv - 15.11.2005, 10:04



Antwort auf: Weitere Elternzeit ! Blöde Situation

Danke für die zwei Postings. Hatte jedoch das wichtigste vergessen. Wir sind weniger als 6 Arbeitnehmer. Gruß Diddl

Mitglied inaktiv - 15.11.2005, 10:28



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...


Bürgergeld, Elternzeit, Kitaplatz

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, 23 Monate und 11 Jahre, beziehe aktuell Bürgergeld und noch Elterngeld (2 Jahre). Nun rief mich heute das Jobcenter an und fragte ob ich einen Kitaplatz habe. Diesen habe ich, seit Februar diesen Jahres. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich mich hätte arb...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Elternzeit

Guten Tag.  Ich bin ein bisschen verwirrt zweck Elternzeit. Mein Sohn kam per KS am 19.3.24 zur Welt ( errechnetenr geb. Termin wäre der 18.04.24 gewesen). Mein mutterschutz verlängert sich somit nach hinten bis zum 14.6.24 . Im Anschluss möchte ich dann komplette 2 Jahre also 24monate elternzeit nehmen ,sprich bis zum 18.5.26 .und nicht bis...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...


Befristeter Arbeitsvertrag läuft in der Elternzeit aus

Guten Tag,  Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert?    vielen Dank.   


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...