Hallo! Ich habe mal eine Frage zur Weiterbildung während der Elternzeit: ich bin noch bei meinem AG angestellt und habe bis Mai nächsten Jahres Erziehungsurlaub. Gern würde ich mich in dieser Zeit fortbilden. Habe ich da Ansprüche auf teilweise Finazierung der Weiterbildung durch das Arbetsamt oder auf Übernahme der Kinderbtreuungskosten während dieser Zeit? Stichwort: Job Aqtiv gesetz? Im Arbeitsamt konnte man mir leider nicht helfen. Ist evtl. eine andere Behörde dafür zuständig? Danke für eine Antwort.
Mitglied inaktiv - 12.08.2004, 15:45