Hallo Frau Bader, darf der Arbeitgeber den Stundenlohn nach der Elternzeit kürzen aus wirtschaftlichen Gründen? Wenn ja, gibt es da einen festsetzten Prozentsatz? Für 2,50 €/Std. weniger wurde mir die Weiterbeschäftigung schriftlich angeboten. Den Vertrag habe ich noch nicht unterschrieben. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mfg. Heike
Mitglied inaktiv - 18.11.2002, 03:10