Weiterbeschäftigung nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Weiterbeschäftigung nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, mein Sohn wird am 09.06.2005 2 Jahre alt. Mein jetziger Chef hat bereits Andeutungen gemacht hat, mir zu kündigen und dafür die für mich eingesetzte Mitarbeiterin weiterzubeschäftigen. Nun meine Fragen: 1. Habe ich einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz (habe gelesen, dass dieser mindestens 3 Monate nach der Elternzeit sichergestellt werden muss)? 2. Habe ich eine rechtliche Handhabe gegen eine Neueinstellung und meiner Entlassung? Vielen Dank im Voraus.

Mitglied inaktiv - 18.02.2005, 16:38



Antwort auf: Weiterbeschäftigung nach Elternzeit

Hallo, wenn er Ihnen kündigt können Sie sich dagegen wehren. Er kann früphstens am ersten Arbeitstag kündigen. Aber: es ist schon echt schlecht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.02.2005



Antwort auf: Weiterbeschäftigung nach Elternzeit

Hallo, ich denke mal ich würde da noch das 3. Jahr "nachreichen"... Soweit ich weiß, kann er die Kündigung am 1. Arbeitstag aussprechen, die dann 3 Monate später in Kraft tritt. LG Peeka, die wahrscheinlich vor dem Gleichen Problem stehen wird

Mitglied inaktiv - 18.02.2005, 22:21



Antwort auf: Weiterbeschäftigung nach Elternzeit

bei mir will AG nicht kündigen aber mir mein posten nicht wiedergeben echt doof hätte nie gedacht das man so fertig gemacht wird wenn man kinder in deutschland bekommt

Mitglied inaktiv - 21.02.2005, 22:34



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