Hallo Frau Bader,
mein Mutterschutz beginnt eigentlich am 14.10., ich habe aber mit meinem Arbeitgeber ausgemacht, dass ich noch etwas länger weiterarbeite, solange mir dies möglich ist (zurzeit bin ich noch sehr fit :-)
Jetzt meine Frage, ab wann zahlt die KK dann das Mutterschaftsgeld, bzw. ab wann muss ich es beantragen? Ab dem 14.10. oder ab dem tatsächlichen Datum wann ich nicht mehr arbeiten gehe?
Und dann noch eine generelle Frage: Im Internet finde ich überall die Info, dass man bis maximal 2 Wochen vor der Geburt arbeiten darf, im Geburtsvorbereitungskurs wurde uns gesagt dass man bis zur Geburt arbeiten darf, wenn man das möchte. Was stimmt denn jetzt? (Habe ich zwar nicht vor, interessiert mich aber)
Viele Grüße und vielen Dank
Melina
von
Linchen83
am 08.10.2013, 14:23
Antwort auf:
Weiterarbeiten im Mutterschutz - ab wann Mutterschaftsgeld
Hallo,
man kann bis zur Geburt arbeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.10.2013
Antwort auf:
Weiterarbeiten im Mutterschutz - ab wann Mutterschaftsgeld
VOR der Geburt darf man komplett arbeiten wenn man will, kann aber JEDERZEIT sagen ich will nicht mehr - ist also nicht an eine Entscheidung vor oder zu Beginn des eigentlichen Eintrittsdatums des Mutterschutzes gebunden.
NACH der Geburt darf man mindestens 8 Wochen (bei Frühgeburten, Mehrlingen etc. auch länger) NICHT beschäftigt werden. Selbstständige können auch nach der Geburt arbeiten.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 08.10.2013, 14:34
Antwort auf:
Weiterarbeiten im Mutterschutz - ab wann Mutterschaftsgeld
Hallo Frau Bader,
danke für die Antwort - leider haben Sie meine 1. und wichtigere Frage nicht beantwortet bezüglich des Antrages auf Mutterschaftsgeld.
Viele Grüße
Melina
von
Linchen83
am 11.10.2013, 13:41