Hallo,
meine Tochter ist jetzt 8 Monate alt und ich habe 24 Monate Elternzeit beantragt. Mein Chef hat mich 1 Tag vor Mitteilung meinerseits meiner Schwangerschaft gekündigt; die Kündigung ist ja unwirksam und ich bin in der Elternzeit unkündbar, das weiß ich schon. Aber wie geht es nach der Elternzeit weiter, muß ich mich mit meinem Chef in Verbindung setzen kurz vor Beendigung meiner Elternzeit und muß ich eine Vollzeitstelle annehmen; wie sieht es dann mit der Betreuung meiner Tochter aus? Brauch ich als Mutter bis zum 12. Lebensjahr meiner Tochter keine Vollzeitstelle annehmen? Mein Mann arbeitet in Vollzeit.
Danke für ein Feedback,
A.
Mitglied inaktiv - 15.09.2009, 09:58
Antwort auf:
weiter arbeiten gehen!
Hallo,
haben Sie sich damals nicht gegen die Kündigung gewehrt? Dann sieht es schlecht aus.
Einen Anspruch auf TZ haben Sie, wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat u es dem AG betrieblich möglich ist.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2009
Antwort auf:
weiter arbeiten gehen!
lebst Du getrennt von IHm?
Ansonsten ist dies Irrelevant.
Man muß sich (Frist habe ich keine genaue im Kopf) vor Arbeitsantritt mit dem AG in Verbindung setzen und ihm GGF seine Wünsche mitteilen.
Evtl. kannst Du Teilzeit beantragen (hängt von der MItarbeiterzahl und ob es betrieblich umsetzbar ist ab).
ACHTUNG:
Wenn der AG nicht antwortet vor dem 1. Arbeitstag gilt dies als Zustimmung Deiner "Forderungen"
Der AG kann Dir allerdings am 1. Arbeitstag schon die Kündigung auf den Tisch legen
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 15.09.2009, 12:51