Frage: Weinachtsgeld

Hallo! Ich bin im öffentlichen dienst tätig, und seit diesem jahr im Mutterschutz und gehe auch nächstes jahr im februar wieder arbeiten. Nun wollte ich fragen ob mir dieses Jahr Weinachtsgeld zusteht. und dann ob volles oder anteilmäßig. Vielen Dank im vorraus Yvonne

Mitglied inaktiv - 05.11.2002, 20:34



Antwort auf: Weinachtsgeld

Hallo, sind Sie im Mutterschutz oder im EU? Im öff. Dienst gilt BAT-davon gibt es drei Fassungen, je nach dem. Dort ist Ihr Problem abschliessend geregelt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2002



Antwort auf: Weinachtsgeld

Hallo! Weihnachtsgeld ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, d.h. niemand hat ein ernsthaftes Anrecht darauf und somit ist es auch nicht einklagbar. Gruß Heike

Mitglied inaktiv - 06.11.2002, 23:05



Antwort auf: Weinachtsgeld

hallooooo da muss ich der Heike zustimmen. Kein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet Weihnachtsgeld zu geben. Liebe Grüsse

Mitglied inaktiv - 07.11.2002, 01:47