Hallo!
Ich bin im öffentlichen dienst tätig, und seit diesem jahr im Mutterschutz und gehe auch nächstes jahr im februar wieder arbeiten. Nun wollte ich fragen ob mir dieses Jahr Weinachtsgeld zusteht. und dann ob volles oder anteilmäßig.
Vielen Dank im vorraus
Yvonne
Mitglied inaktiv - 05.11.2002, 20:34
Antwort auf:
Weinachtsgeld
Hallo,
sind Sie im Mutterschutz oder im EU?
Im öff. Dienst gilt BAT-davon gibt es drei Fassungen, je nach dem.
Dort ist Ihr Problem abschliessend geregelt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2002
Antwort auf:
Weinachtsgeld
Hallo!
Weihnachtsgeld ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, d.h. niemand hat ein ernsthaftes Anrecht darauf und somit ist es auch nicht einklagbar.
Gruß
Heike
Mitglied inaktiv - 06.11.2002, 23:05
Antwort auf:
Weinachtsgeld
hallooooo
da muss ich der Heike zustimmen.
Kein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet Weihnachtsgeld zu geben.
Liebe Grüsse
Mitglied inaktiv - 07.11.2002, 01:47