hallo
im August habe ich meine Tochter bekommen,hatte seit Januar generelles Beschäftigung Verbot, meine kollegen haben im November Weihnachtsgeld bekommen, steht mir dieses auch zu?
Da ich keine Weihnachtgeld bekommen habe.
Mitglied inaktiv - 05.01.2004, 11:30
Antwort auf:
weihnachtsgeld
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während des EU ruht.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2004