Hallo Frau Bader, folgendes: ich bin vom 1.8.00-1.8.03 im Erziehungsurlaub. Ich bin im öffentlichen Dienst als Angestellte beschäftigt. Im Jahre 00, sowie 01 habe ich Weihnachtsgeld erhalten. Jedoch dieses Jahr 02 nicht!? Ist das rechtens? Gruß Sandra
Mitglied inaktiv - 18.11.2002, 13:49