Sie schrieben mir, daß es zu Gratifikationen kein Gesetz gibt und sich die Zahlung nach Vertrag richtet. In meinem Vertrag steht nur, daß mir so etwas zusteht, aber nix von zurückzahlen oder so. gibt es noch einen übergeordneten Vertrag (Manteltarif oder so) nach dem ich mich richten muß? Danke, Andrea
Mitglied inaktiv - 18.10.2002, 10:03