Hallo, ich habe eine Frage zum Weihnachtsgeld. Ich arbeite in einer Einrichtung, wo das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des AG ist. "Die Sonderzahlung ist eine freiwillige Leistung, aus der kein Rechtsanspruch im Folgejahr besteht" (dieser Satz steht auf meiner Verdienstabrechnung) Ich bin seit dem 20.07.05 Mama und seit dem 1.10.05 in der Elternzeit. Ich hatte nach dem Mutterschutz noch 9 Tage Urlaub Nun wollte ich wissen, ob ich einen Anspruch auf WG habe, da ich weiß, daß andere Mitarbeiter welches bekommen haben?! Vielen Dank Steph
Mitglied inaktiv - 08.12.2005, 10:19