Hallo. Ich bin jetzt in der 32.SSW und ab dem 4.11. beginnt mein MutterSchutz. Der errechnete ET ist der 15.12. und somit geht mein MuSchu ja auch bis ins nächste Jahr Februar. Steht mir unter diesen Umständen Weihnachtsgeld zu, wenn ich letztes Jahr welches bekommen habe? (Ich arbeite in meiner Firma seit Juli 2001.) Vielen Dank für die Antwort.
Mitglied inaktiv - 16.10.2002, 17:59