Hallo, ich habe mal nachgelesen, die Frage kam zwar so ungefähr, aber nicht so, wie es bei mir ist. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und war vor der Elternzeit in Vollzeit beschäftigt. Jetzt arbeite ich 15 Stunden in der Elternzeit pro Woche. Das Weihnachtsgeld bekommen wir, bis das Kind den 12. Lebensmonat erreicht hat, ist es dann vom Vollzeitgehalt, oder vom Teilzeit gehalt. wäre doch ungerecht, wenn ich gar nicht arbeiten würde, dann bekäme ich voll, mit 15 Stunden aber nur anteilig, wie verhält es sich ? Danke Annette
Mitglied inaktiv - 22.11.2005, 23:11