In unserem Betrieb wurde nie Weihnachtsgeld gezahlt, deshalb ist es auch vertraglich nicht geregelt. Seit März 2009 bin ich in Elternzeit und habe jetzt von Kollegen gehört, das es als Ausnahme in diesem Jahr eine Art Weihnachtsgeld für alle Mitarbeiter geben soll. Der Betrieb wird nämlich zum Januar 2010 von einer anderen Firma übernommen, also quasi als Dankeschön für die geleistete Arbeit des alten Betreibers.
Bekomme ich das auch?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort - Claudia
Mitglied inaktiv - 08.11.2009, 11:24
Antwort auf:
Weihnachtsgeld in Elternzeit
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht i der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2009
Antwort auf:
Weihnachtsgeld in Elternzeit
Soweit ich es weiß, kriegst du es wohl nicht. Denn bei mir ist es so, dass wir das Weihnachtsgeld immer bekommen haben ( jedes Jahr bis jetzt immer! ), nur als ich in die Elternzeit ging - seitdem kriege ich es nicht mehr. Nur in dem Jahr wo die Kleine kam, habe ich es gekriegt ( da es genau zu der Zeit war, wo ich noch den Mutterschutz hatte ).
Mitglied inaktiv - 09.11.2009, 21:52
Antwort auf:
Weihnachtsgeld in Elternzeit
Also, ich habe es nicht bekommen in 2003. Auch nicht anteilsmäßig.
Dabei habe ich im Vertrag stehen, daß ich ein 13. Gehalt Weihnachtsgratifikation bekomme und ein weiteres halbes Gehalt Urlaubsgeld.
Damals habe ich mich damit abspeisen lassen, es würde mir nicht zustehen.
Jetzt passiert mir das nicht - werde mich gewerkschaftlich vertreten lassen (damals war ich noch nicht in der Gewerkschaft).
Kann ja nicht sein, als ich damals angefangen bin dort, habe ich es anteilsmäßig bekommen und auch als ich aus der Elternzeit zurückkam anteilmäßig für 5 Monate (Wiedereinstieg August).
Auch Urlaubsgeld habe ich dementsprechend bekommen.
Ich sehe es so, daß es mir somit auch anteilsmäßig bis zum Ende des MuSchu zusteht.
LG
Mitglied inaktiv - 10.11.2009, 21:25