Ich habe drei Jahre Elternzeit genommen von 2007-2010. Die letzten beiden Jahre habe ich Weihnachtsgeld, sowie auch Urlaubsgeld erhalten. Dieses Jahr habe ich kein Urlaubsgeld bekommen. Habe ich die vollen drei Jahre Anspruch darauf ? Mir war es zu peinlich meinen Arbeitgeber auf das Urlaubsgeld anzusprechen, sollte ich aber rechtlich einen Anspruch haben, kann ich dies einbringen.
Vielen Dank für Ihre Antwort und liebe Grüße
saskiamama
Mitglied inaktiv - 29.10.2009, 06:47
Antwort auf:
Weihnachtsgeld in Elternzeit
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht i der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2009