Hallo!
Ich bekomme Ende des Jahres Weihnachtsgeld für dieses Jahr. Da ich bis September im Muschutz war und diese Monate bei der Berechnung ja mitgezählt werden, wird das eine schöne Finanzspritze. Nun zu meiner Frage. Wird das Geld beim Elterngeld abgezogen, muss ich oder mein AG das irgendwo melden? Oder kann ich mich auf das Geld unbekümmert freuen?
Lg und vielen Dank!
Katja
Mitglied inaktiv - 04.09.2008, 15:55
Antwort auf:
Weihnachtsgeld in Elternzeit
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht i der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2008