Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe immer das 13. Monatsgehalt erhalten, letztes Jahr war ich schon in Elternzeit und habe es nicht erhalten, mir aber auch nichts dabei gedacht, weil ich ja das ganze Jahr nicht dort gearbeitet habe. Seit Mitte diesen Jahres arbeite ich auf 400€ Basis wieder zwei Vormittage, bin aber noch ein Jahr in Elternzeit. Mit meinem Gehalt kam kein Weihnachtsgeld, obwohl es in meinem Vertrag vereinbart ist.
Kann es sein, dass man beim Minijob kein Weihnachtsgeld erhält?
Vielen Dank
freundliche Grüße
von
Lisa82
am 29.11.2014, 20:11
Antwort auf:
Weihnachtsgeld bei Minijob in Elternzeit
Hallo,
ja.
im Übrigen kann das auch gefährlichs ein, wenn dadurch der Jahresschnitt von 12 x 450 € überschritten wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2014
Antwort auf:
Weihnachtsgeld bei Minijob in Elternzeit
da du sonst über die Minijobgrenze bist. Die Frage ist auch, ist es auch in deinem Zusatzvertrag Teilzeit in Elternzeit vereinbart?
von
ALF0709
am 29.11.2014, 21:06
Antwort auf:
Weihnachtsgeld bei Minijob in Elternzeit
Grenze ist doch inzwischen 450 €, nicht 400 €. Also könnte sie zumindestens anteilig bekommen. Und, zudem könnte der Ag das ja auch auf mehrere Monate verteilen.
Meines Wissens nach ist es zudem so, wenn alle Angestellte Weihnachtsgeld bekommen, dann müssen es auch die Minijobber bekommen, zumindestens dann anteilig.
Mitglied inaktiv - 29.11.2014, 22:16
Antwort auf:
Weihnachtsgeld bei Minijob in Elternzeit
Danke für Euere Antworten!
Ja,im Zusatzvertrag steht es auch und die Vollzeitbeschäftigten bekamen es.
von
Lisa82
am 29.11.2014, 23:04
Antwort auf:
Weihnachtsgeld bei Minijob in Elternzeit
13. Gehalt ist eine Leistungsprämie, auf die man während der Elternzeit keinen Anspruch hat.
Weihnachtsgeld ist eine Treueprämie, auf welche man auch in der Elternzeit Anspruch hat! Wenn alle MA der Firma Weihnachtsgeld bekommen, muss jeder Ma dieses erhalten (Gleichbehandlungsgrundsatz).
Was steht jetzt genau im vertrag? 13.Gehalt oder W-Geld?
Wenn in deinem neuen AV W-Geld vereinbart ist, hast du für dieses Jahr anteilig Anspruch. Bei evtl Überschreitung der Jahresbemessungsgrundlage von 5.400 wirst du rückwirkend Sozialversicherungspflichtig.
von
hubbabubba
am 30.11.2014, 21:02