Hallo Frau Bader, fange mal ganz vorne an. Ich erfuhr ende Januar 2012 das ich Schwanger bin und da ich in der Metallproduktion arbeite bittete ich meinen Arbeitgeber um einen passenden Schwangerschaftsarbeitsplatz. Da er keinen hatte, hat er mir, nach langem Hin und Her mit meinem Frauenarzt und Arbeitgeber, ein Beschäftigungsverbot am 6 Februar ausgesprochen und ich erhilt weiterhin meinen so genannten Grundlohn. Im August ging ich in Mutterschutz und ich erhilt von der Krankenkasse und Arbeitgeber mein Mutterschutzgeld bis zum Ende am 8. November. Ab November erhilte ich auch Elterngeld das halbiert wurde da ich 2 Jahre Zuhause bleiben möchte. So weit so gut. Ich bekamm jetzt im Dezember noch Weihnachtsgeld und bekomme im Januar 2013 noch meinen Resturlaub ausbezahlt. Jetzt zu meiner Fragen: - Muss ich dieses Weihnachtsgeld bzw. Urlaubgeld irgentwo melden? Wenn ja wo? - Oder wird es im Nachhinein mit versteuert? - Oder bekomme ich Nachteile für das Elterngeld? - Oder muss ich dieses Geld irgentwo zurück zahlen? - Oder bekomme ich irgentwelche anderen Probleme dadurch? Noch einen kurzen Hinweis ich bekomme keine anderen Bezüge oder anderes Einkommen! Ich bedanke mich im Vorraus für Ihre mühe!
von Bieni-Baby am 18.01.2013, 08:53