Hallo Frau Bader, ich habe Ende August meinen Sohn geboren. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich Abspruch auf Weihnachtsgeld habe. Ich arbeite nach dem AVR-Tarifvertrag. Ich habe folgende Anlage 1 der AVR gefunden. (e) Gekürzte Weihnachtszuwendung 1Der Mitarbeiter, der im laufenden Kalenderjahr nicht für alle Kalendermonate einen Anspruch auf Bezüge aus einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis bei demselben Dienstgeber hat, erhält eine gekürzte Weihnachtszuwendung. 2Sie beträgt für jeden Kalendermonat, für den der Mitarbeiter im laufenden Kalenderjahr Anspruch auf Bezüge hat, ein Zwölftel der Weihnachtszuwendung gemäß Absatz d. 3Angerechnet werden jedoch Kalendermonate, für die ein Mitarbeiter Krankenbezüge nach Abschnitt XII der Anlage I zu den AVR erhält oder keine Bezüge erhalten hat wegen der Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn er vor dem 1. Dezember entlassen worden ist und nach der Entlassung die Arbeit unverzüglich wieder aufgenommen hat, der Beschäftigungsverbote nach 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes, der Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bis zur Vollendung des zwölften Lebensmonats des Kindes, wenn am Tage vor Eintritt des Elternzeits Anspruch auf Bezüge oder auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bestanden hat. Ich lese heraus, dass ich Anspruch habe, oder? Danke
von Hasenbande am 10.11.2015, 11:06