Frage: Wegzug der Mutter

Hallo zusammen. Ich bin Papa von 2 Kindern. 3 und 6 Jahre alt. Beides noch Kindergartenkinder. Seit März 2019 leben meine ExPartnerin und ich getrennt. Zur Zeit ist der Lebensmittelpunkt unserer Kinder bei der Mutter. 9 Tage Mama....5 Tage Papa. Unsere Kinder haben eine sehr starke Bindung zu uns beiden. Nun ist es so, dass sie seit ihrem Auszug mit den Kindern den 3. Umzug plant. Sie weigert sich mir zu sagen wohin sie ziehen wird. Ich habe lediglich erfahren, dass sie jetzt zu ihrem neuen Partner umziehen will. Da dieser ca 80 km entfernt wohnt und selbst eine Tochter im ähnlichen Modell wie wir es haben betreut ist nun meine Befürchtung, dass sie mindestens 40km wegzieht. Die Kinder müssten nun also entweder die Kita wechseln und alle ihre Freunde und Bezugspersonen dort aufgeben oder jeden Tag 2mal ca 50 km mit dem Auto hin und her gefahren werden. Der Neue meiner EXPartnerin schreibt nun auch schon Mails in beleidigender und bedrohender Art an mich. Glaubt mir echt niveaulos. Wie seht ihr nun die Chancen, dass ich das ABR auf mich übertragen kann ? Unsere Kinder würden bei mir im bekannten Haus leben. Die Kita ist ca 3 km entfernt. Eine Betreuung kann ich auch arbeitszeitlich jederzeit realisieren. Danke schonmal für eure Meinungen und vielleicht auch Erfahrungen.

von Dirk8975 am 19.09.2019, 16:58



Antwort auf: Wegzug der Mutter

Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Dann darf bei wesentlichen Entscheidungen nur gemeinsam entschieden werden. Es kommt also darauf an, wohin sie ziehen will. Es Ihnen nicht sagen geht nicht. Wenden Sie sich schnellstens an einen Kollegen, der kann dann zB eine einstweiouige Anordnung beantragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2019



Antwort auf: Wegzug der Mutter

Schnapp dir einen guten Anwalt und dann gehe es an. Die Chancen sind genauso gut wie schlecht wie eben auch für deine Ex. Du hast scheinbar eine gute Bindung, kannst das gewohnte Umfeld bieten, hast eine Lösung wegen Betreuung und bist vor allen auch gewillt die Kinder aufzunehmen. Alles Punkte welche für dich sprechen. 3ter Umzug in einem halben Jahr steht nicht gerade für Stabilität. Wie am Ende der Richter entscheidet kann dir keiner sagen. Willst du es erst einmal noch im guten probieren kannst du den Weg über das JA gehen. Die entscheiden zwar nichts, die könntest du aber so auf deine Seite bekommen wenn du lösungsorientiert mit denen zusammen arbeitest. Tipp, lass negative Äußerungen über die Mutter oder den neuen lieber sein, kommt nicht so gut.

von Felica am 19.09.2019, 18:43



Antwort auf: Wegzug der Mutter

@ Felicia. Danke für deine Antwort. Leider liest man immerwieder das man als Papa gegen den....blödes Wort...Mutterbonus kaum eine Chance hat. Sie kann eigentlich tun und lassen was sie will. Nichts wird sanktioniert. Wird hier tatsächlich von den Richtern objektiv im Sinne des Kindeswohl entschieden oder doch nur nach althergebrachten Weisheiten....bei Mama wird es den Kids schon besser gehen. Und damit will ich hier mitnichten die Arbeit aller Mamas niederreden. Aber auch die Papas sind wichtig für die Kids. Auch nach einer Trennung. Die Kids schlafen wenn sie bei mir sind nicht in ihren Betten. Sie schlafen bei Papa im Bett. Da wissen sie wo sie sind, wo sie einschlafen und auch aufwachen. Sie haben aktuell so viele Wohnungen zwischen den sie herumgereicht werden, dass sie ja garnicht mehr wissen was ein richtiges zu Hause ist. Bei Mama zu Hause....bei ihren Eltern....bei ihrem neuen Partner....und bei mir. Und dann jetzt noch der anstehende Umzug. Wir spielen zusammen, wir lesen zusammen, Frühstück, Mittag,Abendessen...dann ins Bett bringen. Alles wie in einer Familie. Was muss ein Papa eigentlich machen um es Wert zu sein für seine Kinder sorgen zu dürfen? Ich bin wirklich gespannt wie ein Richter bei einem Eilantrag von mir - bei Bekanntgabe des vermutlich weit entfernten neuen Wohnsitz der Mama - entscheiden wird.

von Dirk8975 am 19.09.2019, 21:14



Antwort auf: Wegzug der Mutter

Hallo, Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht? Bei alleinigem Sorgerecht kann sie umziehen wohin sie will, auch ohne dein Einverständnis. Also schnell das gemeinsame Sorgerecht beantragen, falls du es noch nicht haben solltest. Wenn du die Betreuung gewährleisten kannst, könntet ihr auch auf das Wechselmodell umstellen. Je mehr sie auch jetzt schon Zeit bei dir verbringen, desto größer sind auch die Chancen, dass du das ABR bekommen könntest. LG luvi

von luvi am 19.09.2019, 22:06



Antwort auf: Wegzug der Mutter

Hallo Luvi. Das Sorgerecht haben wir gemeinsam. Ein Wechselmodell wurde von ihr seit ihrem Auszug vehement verhindert. Das JA war dabei leider auch keine Hilfe.

von Dirk8975 am 20.09.2019, 08:03



Antwort auf: Wegzug der Mutter

Du könntest jetzt schon handeln und musst nich warten. Mache einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt aus, bei dem Du ihr schon sagst, dass Du einem weiteren Umzug im Interesse des Kindeswohls nicht ! zustimmst. Dann gehst Du zum Meldeamt des aktuellen Wohnortes und widersprichst jetzt schon schriftlich! einer Ummeldung der Kinder! Ebenso beim aktuellen Kindergarten widersprichst Du schriftlich einer Abmeldung! Dann kann sie die Kinder weder um noch abmelden, es ist dokumentiert und es wäre dann an ihr ggf. zu klagen. Mit dem Kindergarten kannst Du freundlich das Gespräch suchen wie es den Kindern aktuell geht, ob da irgendwas auffällt. Neutral ohne Vorwürfe über die Mutter. Aber auch deren Erkenntnisse können wichtig für Dich werden.

von Sternenschnuppe am 20.09.2019, 08:25



Antwort auf: Wegzug der Mutter

Hallo Sternschnuppe. Mit dem Kindergarten stehe ich dauerhaft in Kontakt. Diese würden auf richterliches Verlangen auch eine eigene Stellungnahme abgeben. Im Sinne der Kinder. Mal sehen ob ein Richter die Meinung der Kita hören bzw. lesen will. Aber das mit dem Ordnungsamt ist ein guter Tipp. Danke dir. VG.

von Dirk8975 am 20.09.2019, 11:09



Antwort auf: Wegzug der Mutter

wenn ihr das gemeinsame sorgerecht habt, DARF die mutter wegziehen, aber die kinder nicht, ohne dein einverständnis.

von mellomania am 20.09.2019, 12:45



Antwort auf: Wegzug der Mutter

Sehr geehrte Frau Bader. Danke für ihre Antwort. Tatsächlich habe ich bereits einen Anwalt konsultiert. Ihre Kollegin meinte jedoch,dass ich zur Zeit keinerlei Möglichkeit habe hier irgendwas sinnvolles einzureichen, da momentan noch nichts definitiv ist. Nur die Information, dass ihre Wohnung ab Dez. 2019 frei sein wird reicht nicht aus. Ich könnte hier bestenfalls abwarten und schauen wohin sie umziehen wird. Damit hat sie allerdings Fakten geschaffen, welche wohl meist nicht geahndet oder rückgängig gemacht werden. Das ABR würde dann in der Regel der Mutter übertragen und sie kann legal unsere Kinder überall anmelden obwohl die Kita eindeutig sagt, dass ein Wegzug mit Änderung der Kita defintiv unseren Kindern schadet. Ist es wirklich so, das Richter(innen) sich über solche Bewerungen aus der Kita ''hinwegsetzen'' ? Vielen Dank vorab für ihre Antwort.

von Dirk8975 am 30.09.2019, 15:27



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