Hallo Frau Bader, meine Kinder (9, 6 und 6 Monate) sind über meinen Mann privat krankenversichert. Nachdem die Versicherung einige Leistungen nicht bezahlt, würde ich gerne die Kinder bei einer gesetzlichen Versicherung freiwillig versichern. Als mein ältester Sohn 1 Jahr alt war lief mein Arbeitsvertrag aus, daher wechselte ich bei meiner KV von gesetzlich zu freiwillig, weil ich mich nicht privat versichern wollte. Da wurde ich gefragt, ob ich meinen Sohn auch freiwillig versichern möchte. Das wollten wir damals aber nicht. Zwischenzeitlich bin ich wieder gesetzlich versichert. Ist es dennoch möglich, dass ich meine Kinder bei einer gesetzlichen Versicherung freiwillig versichern kann? (Familienversicherung über mich ist nicht möglich, weil ich weniger verdiene als mein Mann). Vor einigen Monaten fragte ich schon mal bei meiner Versicherung an, da wurde mir erzählt, dass der Beitrag dann nach dem Einkommen meines Mannes errechnet würde. Weil wir zu der Zeit aber so viel um die Ohren hatten, haben wir es etwas schleifen lassen. Nun wollte ich mich nochmals bei der Versicherung informieren, wie der Wechsel abläuft, aber die Versicherung will von einem Wechsel jetzt aber nichts mehr wissen. Sie sagen, ein Wechsel sei nicht möglich. Wie ist die Gesetzeslage?
von Blümchen34 am 22.07.2013, 16:10