Hallo Frau Bader, ich bin nicht verheitatet und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Meine Mutterschutzfrist endet voraussichtlich am 06.01.21. Wenn ich für die Tage 07. und 08.01. Urlaub nehmen würde und erst im Anschluss daran Elternzeit beantrage, würde ich dann in die Pflichtversicherung rutschen? Mein tatsächlich erzieltes Jahreseinkommen würde ja dann unter die Einkommensgrenze für die freiwillige Krankenversicherung rutschen, da ich nur für 2 Tage Arbeitsentgelt erhalten würde. Ist das so möglich oder wird mein theoretisches Einkommen für die Berechnung der Versicherungspflicht hochgerechnet? Vielen Dank.
von mban am 11.05.2020, 07:33