sehr geehrte frau bader, wenn eine familie beschlossen hatte, aufgrund des wesentlich höheren verdienstes des ehemannes, das die frau in erziehungsurlaub geht, kann diese entscheidung dann noch rückgängig gemacht werden? auch wenn bald schon der 14te monat des erziehugnsulraubes beginnt ? wie ist da die rechtliches situation mit dem erziehungsgeld ? wird das auch neu berechnet, wenn man bisher kein erziehungsgeld bekommen hat ? vielen dank für ihre antwort liebe grüße birgit
Mitglied inaktiv - 28.03.2003, 12:30