Guten Tag, ich würde gerne wissen, ob es möglich ist, in einem laufenden Trennungsverfahren den RA zu wechseln, wenn man Prozeßkostenhilfe bekommt. Salopp gesagt stimmt die "Chemie" nicht und letztens hat sie an die Gegenseite lapidar geschrieben, daß sie "kein Mandat bzgl. des UmgangsR habe" und darum bitten würde, daß sich der Anwalt der Gegenseite künftig bei diesem Thema "direkt an die Mandantin wendet"...
Gruß, Holygrail
Mitglied inaktiv - 19.09.2004, 13:03
Antwort auf:
Wechsel des RA bei PKH?
Hallo,
der Staat zahlt nur einmal. Dann müssen Sie die KOsten selber tragen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.09.2004
Antwort auf:
Wechsel des RA bei PKH?
Hallo!
Warum teilst Du ihr nicht einfach Dein Mißfallen an diesem "Schriftwechsel" mit. Allein das kann doch kein Grund sein, den Anwalt zu wechseln. Vielleicht liegt im übrigen wirklich kein Auftrag seitens des Umgangsrechtes vor? Ein Wechsel bei PKH ist nicht einfach oder gar unmöglich, da muss sich die Anwältin schon richtig was zuschulden kommen lassen muß. Rede doch noch mal mit ihr.
Gruß Daniela
Mitglied inaktiv - 19.09.2004, 18:43