Hallo Frau Bader, ich bin im 6. Monat schwanger und arbeitslos ohne Bezüge (auch kein Hartz4, da mein Mann "zu gut verdient")..und Aussicht auf eine Stelle nach Elternzeit besteht momentan leider nicht. Ich habe jetzt das Angebot bekommen, einen Webshop zu übernehmen, den ich ja von Zuhause aus betreiben kann. Gibts da irgendwelche Einschränkungen bzgl. Arbeitsamt oder Rentenstelle? Ich muß ein Gewerbe anmelden, das weis ich. (Kleinunternehmerregelung dachte ich für den Anfang) Aber wirkt es sich dann z.B. auf die Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten (bis zum 10. Lebensjahr) des Kindes aus? Und wen muß ich alles davon in Kenntnis setzen? Rentenstelle, Arbeitsamt, Krankenkasse? (Kann ich da familienversichert bei Mann bleiben)? Im Netz hab ich bis jetzt noch nichts passendes dazu gefunden, deshalb hoffe ich, SIe können mir auch weiterhelfen. Sorry, ist etwas länger geworden. Trotzdem Danke und eine schne Woche Fine8198
Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 09:41