Sehr geehrte Frau Bader, ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Fragen vom 15.11.2017 (siehe unten). Gleichzeitig ergeben sich darauf weitere Fragen für mich: - Was wird eigentlich aus der restlichen Elternzeit, wenn ich die Elternzeit aufgrund des Mutterschutzes vorzeitig beende? Kann ich sie überhaupt noch zu einem späteren Zeitpunkt nehmen, da ich sie bereits einmal verlängert habe und mein Kind vor Juli 2015 geboren worden ist? - Mit der Beendigung der Elternzeit würde doch auch mein Arbeitsverhältnis mit Arbeitgeber 2 enden, oder kann ich es ruhend stellen lassen, so dass ich in der zweiten Elternzeit bei Arbeitgeber 1 wieder bei Arbeitgeber 2 arbeiten könnte? Freundliche Grüße. Meine Fragen vom 15.11.2017: Guten Tag, mein erstes Kind wurde am 12.06.2015 geboren. Bis dahin war ich in Vollzeit beschäftigt bei Arbeitgeber 1. Zunächst habe ich für zwei Jahre Elternzeit genommen und diese dann um das dritte Jahr verlängert bis zum 11.06.2018. Am 01.04.2017 habe ich bei Arbeitgeber 2 ein Teilzeitbeschäftigung mit Zustimmung von Arbeitgeber 1 aufgenommen (Arbeitgeber 1 hatte ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis aus betrieblichen Gründen abgelehnt). Im Februar 2018 erwarte ich nun mein zweites Kind. Bei Arbeitgeber 2 möchte ich gerne Elternzeit für 1 Jahr beantragen und anschließend dort weiter gemäß Anstellungsvertrag in Teilzeit arbeiten. Was habe ich hinsichtlich der Elternzeit bei Arbeitgeber 1 zu beachten? Muss ich zwingend die aktuelle Elternzeit unterbrechen? Oder kann ich sie zu Ende laufen lassen (bis Mitte Juni 2018) und dann die Elternzeit für das zweite Kind beantragen? Vielen Dank vorab. Freundliche Grüße-
von Ssussu am 22.11.2017, 17:31