Frage: Was wenn was passiert!

Habe eine etwas eigenartige Frage: Ich habe letztens sowas aufgeschrieben was mit meinem Sohn " Jahre passieren soll falls mir was passiert. Ich bin allein erziehend und habe alleiniges Sorgerecht, allerdings hat der KV eine vaterschaftsanerkennung. Ich möchte auf keinen Fall das Marius zu ihm kommen würde, weil er trinkt und anderweitig einen eigenartigen Lebensstil hat. Außerdem kümmerte er sich jetzt über ein Jahr nicht mehr. Meine Mutter 58 Jahre ist denke ich zu alt aber meine Schwester 38 könnte ich doch angeben sie lebt in Ehe und hat auch Platz. Kann ich sowas einfach aufschreiben ohne Beglaubigung und habe ich ne Chance mit meinem Willen. Ich weiß ist ne blöde Frage nur ich bin viel auf Autobahnen unterwegs und man weiß ja nie! Danke fürs lesen und antworten!

Mitglied inaktiv - 23.07.2007, 14:56



Antwort auf: Was wenn was passiert!

Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.07.2007