Was, wenn es den Arbeitgeber nach dem EU nicht mehr gibt ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was, wenn es den Arbeitgeber nach dem EU nicht mehr gibt ?

Hallo Frau Bader, ich habe mehrere Fragen rund ums Thema EU. Meine Tochter ist nun 3 Jahre und 4 Monate, hat aber erst ab 1.8. einen Kiga Platz (4 Std Vorm.) Ich bin also seit Februar nicht mehr im Erziehungsurlaub.Leider muß ich momentan auch meine Krankenkasse selber tragen, da mein Partner und ich (noch nicht) verheiratet sind.Eigentlich wollte ich mir ab August einen "kleinen" Job suchen.Meinen damaligen Arbeitgeber gibt es aber nicht mehr.Nun bin ich aber wieder schwanger (7.SSW) und wir könnten eigentlcih einen Zusatzverdienst gut gebrauchen.Aber wer stelltschon eine schwangere ein.Und arbeitslos melden kann ich mich jetzt auch nicht mehr, oder ? Haben Sie einen Tip für mich/uns ? Danke, Nicole

Mitglied inaktiv - 30.06.2003, 13:24



Antwort auf: Was, wenn es den Arbeitgeber nach dem EU nicht mehr gibt ?

Hallo, melden Sie sich bei AA-vielleicht bekommen Sie ja doch was. Ansonsten sind Sie mind. bis zu 8 Wo. nach der Geburt arbeitssuchend (in den Schutzfristen bekommen Sie eine Art Mutterschaftsgeld), danach nur noch, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2003



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