was versteht man unter gleichwertigen Arbeitsplatz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: was versteht man unter gleichwertigen Arbeitsplatz?

Hallo Frau Bader, am 06.10.2014 beginne ich, nach meiner Elternzeit, wieder an zu arbeiten. Vor meiner Elternzeit war ich die Sekretärin der Geschäftsleitung. Diese Stelle wurde neu besetzt, somit kann ich nicht mehr auf meinen alten Arbeitsplatz. Erst hieß es, ich bilde mit zwei Arbeitskolleginnen eine neue Abteilung. Mitte August bat mein Chef dann nochmals um ein Gespräch und meinte, dass es für mich, aufgrund meines hohen Gehaltes und meiner Ausbildung (gepr. Wirtschaftsfachwirtin) , keinen geeigneten Arbeitsplatz mehr gibt und ich somit an den Empfang muss. Meine Frage nun dazu: Ich arbeite 6 Stunden/5 Tage die Woche (vorher 8 Stunden/5 Tage die Woche), somit arbeite ich nicht Teilzeit. Habe ich dann nicht ein Recht auf eine gleichwertige Stelle? Er hat mir zwar angeboten, dass ich in 1-2 Jahre die Leitung der Abrechnung übernehmen kann (die Abrechnung wird am Empfang gemacht), fünf Sätze später meinte er aber, dass er eh davon ausgeht, dass ich in den nächsten 2 Jahre wieder Schwanger werde. Was auch noch dazu kommt, ist das ich nun auch noch Spät- und Samstagsdienst machen soll, was ich vorher nicht machen musste und das auch nicht in meinem Arbeitsvertrag steht. Kann ich mich denn dagegen weigern? Mir ist es nämlich aufgrund meiner 1-Jährigen Tochter nicht möglich am Samstag und spätabends zu arbeiten. Meine Tochter geht 5-Tage die Woche in die Kinderkrippe für 8-9 Stunden und mehr möchte ich ihr auch nicht zumuten. Mein Mann ist Selbstständig und kommt immer erst gegen 20 Uhr nach Hause, Samstags muss er auch oft arbeiten. Meine Schwiegereltern weigern sich die Kleine zunehmen und meine Eltern wohnen über 200 km entfernt. Wie verhalte ich mich nun meinem Arbeitgeber gegenüber? Vielen Dank für Ihre Hilfe Grüße, Marleen Schneider

von Marleen Schneider am 27.09.2014, 16:30



Antwort auf: was versteht man unter gleichwertigen Arbeitsplatz?

...nur so am Rande, statt 8x5 Std nun 6x5 Std ....also statt 40 Std nur noch 30 Std...das ist Teilzeit! Wenn in deinem Vertrag kein Spätdienst oder Samstagsarbeit vorgesehen ist, kann er das nicht verlangen. Auch bei der "gleichwertigen Tätigkeit" kommt es darauf an, was bisher als Tätigkeit in deinem Vertrag steht. Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.09.2014, 22:29



Antwort auf: was versteht man unter gleichwertigen Arbeitsplatz?

Und das ist der Grund warum Frau immer mind 2 Jahre Elternzeit melden sollte, auch dann wenn man wieder Teilzeit machen will nach dem Elterngeld. Da hätte man dann zumindestens Kündigungsschutz. Jetzt kann Frau theoretisch am ersten Arbeitstag gekündigt werden, und der AG würde wahrscheinlich sogar vor dem Arbeitsgericht auch noch mit Abfindung/geringen Schadensgeld gut aus der Sache herauskommen. Änderungskündigung muß es hier ja eh geben. Den sie gibt ja den alten Job auf - also ihre 40 Std-Stelle um den teilzeitjob zu machen. Und da muß dann eben alles neu verhandelt werden. Bei Elternzeit-Teilzeit hätte man da die bessere Variante, weil da eben wirklich nur auf Elternzeit befristet. Spätestens dann mit Ablauf der Elternzeit muss der AG den alten Job wieder anbieten -. aber eben zu den alten Bedingungen. Und nur den! Aber man hätte halt die 1-2 Jahre Zeit sich zu bewähren.

Mitglied inaktiv - 28.09.2014, 08:28



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