Frage: was vergessen...

mein vorr. et ist der 8.8.04. da ich ab 01.01.05 aus finjanziellen gründen wieder arbeiten muss würde ich gern das mein freund von jan. bis juli 05 erziehungszeit nimmt. ich würde gern die budget-lösung in anspruch nehmen. muss er dazu bei uns wohnen ?? er bekommt 300 € Bafög und 200 € vergütung da er von august 04 bis juli 05 im rahmen seines studiums ein ganzjähriges praktikum absolviert. was müssen wir beachten ??? lg peggy

Mitglied inaktiv - 03.06.2004, 10:23



Antwort auf: was vergessen...

Hallo, Elternzeit kann nur der nehmen, der in einem Arbeitsverhältnis steht, egal, ob der Vertrag befristet ist oder nur TZ gearbeitet wird. Als Mutter oder Vater können Sie Erziehungsgeld erhalten, wenn Sie • einen Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes haben oder sich normalerweise hier aufhalten, • das Personensorgerecht für das Kind haben, • das Kind in einem gemeinsamen Haushalt selbst erziehen und betreuen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, wobei Sie bis zu 19 Stunden in der Woche (Geburt vor 01.01.01) bzw. 30 Std. (ab 01.01.01 und außer bei der Ausbildung) arbeiten dürfen, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren. Väter von nichtehelichen Kindern haben ebenfalls Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn die Kinder nach dem 1. Januar 1992 geboren wurden und die Mutter dem Antrag zustimmt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2004



Antwort auf: was vergessen...

also müssen wir beim einwohnermeldeamt zusammen gemeldet sein. gilt das jahrespraktikum ( ist ja das 3. studienjahr ) als ausbildung ? heißt das das er dort nur 30 stunden die woche arbeiten dürfte ? würde unser beides einkommen angerechnet werden da wir zusammen dann leben ? muss er für das erzg dann doch das sorgerecht als unehelicher vater haben ? sorry , aber bin gerade etwas konfus. lg und vielen dan für ihre super schnelle antwort. peggy

Mitglied inaktiv - 03.06.2004, 10:31