Frage: Was steht mit als Studentin zu?

Hallo, ich studiere momentan und bin im 4. Monat schwanger. Ich arbeite erst einen Monat als 450 Euro-Jobberin und bekomme mein Kind voraussichtlich Ende März. Was werde ich an Elterngeld bekommen? Bzw. Wie lange muss ich als 450 Euro-Jobberin angemeldet sein, um einen höheren Satz an Elterngeld zu bekommen? Wie viel Einkommensnachweise muss ich vorzeigen, um mehr Elterngeld zu bekommen? Vielen Dank schon mal im Voraus. Mfg Tina

Mitglied inaktiv - 24.09.2014, 15:39



Antwort auf: Was steht mit als Studentin zu?

Hallo, als Minijob bekommen Sie kein Mutterschaftsgeld. Sie müssen so viel Einkommensnachweis vorlegen, wie Sie haben, um Elterngeld zu bekommen. Insofern verstehe ich Ihre Frage nicht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2014



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