Frage: Was steht mir zu?

Guten Tag Frau Bader, mein Erziehungsurlaub geht noch bis November 2003, jetzt bekomme ich im September mein 2. Baby. Ich arbeite auf 325 € Basis mit Freistellungsauftrag, allerdings nicht bei der Firma, bei der ich fest angestellt bin. Welche Gelder kann ich beantragen? Bekomme ich Entbindungsgeld sowohl von meiner Firma als auch vom 325 €-Job? Welche sonstigen Leistungen kann ich beantragen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße Sabine

Mitglied inaktiv - 18.02.2003, 13:12



Antwort auf: Was steht mir zu?

Hallo, Sie bekommen bei IHrem normalene AG Mutterschaftsgeld, aber nur den Anteil der KK, also bis zu 13 EUR/ Tag Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2003



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