Hallo Frau Bader,
auf meine Frage Schwanger in der Probezeit haben und Kündigungsschutz haben Sie mir schon sehr hilfreich geantwortet. Ich weiß jetzt das ich weder im der Probezeit noch in der Elternzeit gekündigt werden kann. Jetzt aber zum wesentlichen was steht mir in der Elternzeit zu? Ich war fast 1 Jahr Arbeitssuchend und habe knapp 1400€ bekommen, nun arbeite ich seid 2 Monaten ind bekomme das selbe 1400 Netto bei Steuerklasse 4. da ich ja in Mitterschutzgehe bevor ich 1 Jahr durchgehend gearbeitet habe würde ich gerne wissen was mir definitiv zusteht.
Mit freundlichen Grüßen
Manu
von
Manutrk
am 30.08.2018, 12:33
Antwort auf:
Was steht mir zu
Hallo,
in der EZ? EG. Einen EG-Rechner finden Sie beim Ministerium. www.bmfsfj.de
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.09.2018
Antwort auf:
Was steht mir zu
Relativ einfach: dein Gehalt bis zum Mutterschutz (der Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, zählt nicht mehr mit) geht in die Berechnung des EG ein.
Monate mit ALG werden nicht mit berechnet.
Die Höhe kannst du mit einem EG-Rechner berechnen. Wieviele Monate hast du denn dann gearbeitet?
von
malini
am 30.08.2018, 13:07
Antwort auf:
Was steht mir zu
Rechne doch einfach nach, du bekommst etwa 65% von dem was du in den 12 Monaten vor Geburt verdient hast. Da eine Schwangerschaft längstens 10 Monate dauert, werden wohl ein paar Monate aus ALG1 bestehen, die werden mit 0 € berechnet. Völlig egal wie hoch das ALG1 war. da du nicht schreibst wie weit deine Schwangerschaft ist, kann man dir nicht mehr sagen. Zudem kannst du es doch selbst ausrechnen: http://www.elterngeldrechner.de/
Für alles weitere empfehle ich dir die folgende Lektüre: https://www.bmfsfj.de/blob/93614/883f631806ac368da9d4a5a1cce66aa8/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf
von
Felica
am 30.08.2018, 13:18