Hallo,
was steht mir alles in der schwangerschaft zu?
bin jetzt in der 26. ssw was kann ich alles beantragen
bin arbeitslos seit der schwangerschaft und mein mann
ist jetzt auch gekündigt worden.
das arbeitsamt hat mein geld gesperrt weil ich keine kranken-
meldung mehr hingeschickt habe und muss jetzt wahrscheinlich
wieder in einen kurs, muss ich das mitmachen hab immer wieder
mit übelkeit noch zu kämpfen.
von
vivi1401
am 06.05.2012, 22:14
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Was steht mir zu?
Hallo,
Sie müssen Hartz IV beantragen, wenn Sie kein ArbGeld I bekommen. An Kursen müssen Sie eteilnehmen, wenn kein ärztliches Attest vorliegt. Umstritten ist dann aber dann, ob Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2012
Antwort auf:
Was steht mir zu?
achja und nochwas ich hatte eine arbeit bin aber gekündigt worden
während der schwangerschaft hab erst viel später von der schwanger-
schaft erfahren gibt es eine regelung bis zu welchen datum man
widerrufen kann mir wurde mal gesagt man kann bis nach 2 wochen
nachdem man erfahren hat das man schwanger ist widerrufen aber
das wurde mir leider viel zu spät mitgeteilt.
meine kündigung war am 31.12.2011 durch und hatte ein einjahresvertrag.
schon blöd wenn alles erst so spät gesagt bekommt bin das erste mal schwanger vorallem arbeitsamt hätte was sagen können woher soll ich
das alles wissen.
von
vivi1401
am 06.05.2012, 22:43
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Was steht mir zu?
Entschuldigung - keine Krankmeldung geschickt, sich nicht selbst informiert - was halten Sie von Selbstverantwortlichkeit? Wie wollen Sie ohne ein Kind grossziehen?
von
Lina_100
am 06.05.2012, 22:54
Antwort auf:
Was steht mir zu?
was hat das mit selbstverantwortlichkeit zu tun ? ich mach alles was das
arbeitsamt mir sagt mich bewerben, hatte auch schon an einen kurs teilgenommen der wurde eingestellt da es mir immer übel war.
wenn ich so verantwortungslos wäre würde ich das alles bestimmt nicht
machen. Und habe am Arbeitsamt keine Krankenmeldung schicken können weil ich keine mehr bekommen habe das habe ich denen auch mitgeteilt und jetzt muss ich wieder zu einem kurs oder ich bringe eine krankenmeldung solang bekomm ich kein geld und ich bin schon dabei mich darum zu kümmern.
und ich bin keine anwältin die sich mit recht und allem auskennt sonst
hätte ich die arbeit heute noch!! ich habe ein paar mal nachgefragt ob ich was machen kann und mir wurde immer nur gesagt dafür ist es jetzt schon zu spät wo hab ich bitte schuld dran?
von
vivi1401
am 06.05.2012, 23:14
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Was steht mir zu?
Wann genau war die Kündigung ?
Wann genau wusstest Du von der Schwangerschaft ?
Wie weit war die Schwangerschaft da schon ?
26. Woche, da kann man noch 8 Wochen an Kursen teilnehmen, dann erst gilt der Mutterschutz.
Wenn der Arzt nicht weiter krankschreibt, dann bist Du wieder ok , oder nicht ?
von
Mogli18
am 07.05.2012, 11:24
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Was steht mir zu?
Hallo Vivi,
bekommst du Arbeitslosengeld I oder II?
von
Tine1
am 08.05.2012, 14:45
Antwort auf:
Was steht mir zu?
ich bekomme Arbeitslosengeld I und das mit meinem Geld hat sich
inzwischen geregelt.
habe wo die Kündigung durch war erst erfahren das ich Schwanger bin.
Damit hätte ich überhaupt nicht gerechnet weil ich nichts mitbekommen
hab war nur durch Zufall beim Arzt weil ich Unterleibschmerzen bekommen
hatte. Da denkt in der Zeit doch niemand daran ob man was gegen die Kündigung machen kann, wenn man erstmal es selbst kapieren muss das
man ein Kind erwartet.(Jetzt freu ich mich natürlich total auf mein kleines Mädchen :) ) Gegen Ende 4. Monat wurde mir dann gesagt das ich
was dagegen machen hätte können und meinten jetzt sei es zu spät was zu machen.
von
vivi1401
am 09.05.2012, 22:22
Antwort auf:
Was steht mir zu?
Na super dass deine finanzielle Sizuation vorerst geklärt ist und herlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. Denk dran, dass du kein ALG I mehr bekommst, wenn du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst, also während deiner Elternzeit. Wenn du dich Teilzeit zur Verfügung stellst, bekommst du auch nur für die zur Verfügung gestellt Zeit ALG I. Also wirst du sehr bals ALG II beantragen müssen, es sei denn dein Mann verdient genug bzw. bekommt genug ALG I.
von
Tine1
am 10.05.2012, 12:04
Antwort auf:
Was steht mir zu?
Danke. Ja das werd ich jetzt demnächst beantragen müssen.
wieviel bekommt man denn ca. bei ALG II ?
Ich hab jetzt wieder eine Sperrzeit bekommen mich regt das Arbeitsamt
momentan gewaltig auf jetzt meinen die ich hätte unentschuldigt gefehlt
bei dem Kurs wo ich teilnehmen musste ich hab da komplett alles ab-
gegeben. Ich versteh das echt nicht mehr und schreiben das ich das
abgebrochen hätte dabei wurde das vom Arbeitsamt eingestellt weil ich
eben krank war und hab jetzt wieder eine Sperrzeit von 3 Wochen.. ohman nur ärger in der Schwangerschaft.
von
vivi1401
am 11.05.2012, 12:32
Antwort auf:
Was steht mir zu?
337 Euro jeweils für dich und deinen Mann, 219 Euro für ein Kind bis 6 Jahre = 893 Euro wenn du mit deinem Mann/Partner und einem Baby zusammen wohnst. Dazu kommen "angemessene" Kosten für Miete, Nebenkosten und Heizkosten. Was angemessen ist, ist je nach Wohnort unterschiedlich. Alle Einkünfte (Erwerbseinkommen deines Mannes, Kindergeld, Arbeitslosengeld 1 deines Mannes etc.) werden von diesem "Existenzminimum" abgezogen (beim Erwerbseinkommen bleibt ein kleiner Freibetrag) und die Differenz bekommt ihr als ALG II. Wenn euer errechneter Bedarf also z. B. bei 1600 Euro läge, dein Mann bekäme 800 Euro ALG I und ihr erhaltet Kindergeld für ein Kind, so würdet ihr noch gut 600 Euro an ALG II bekommen. Wenn du dann schon im Leistungsbezug bist, beantrage die Erstausstattung fürs Baby. Wenn du mit irgendeiner Sperrzeit nicht einverstanden bist, dann lege Widerspruch ein. Ca. 50% aller Widersprüche sind erfolgreich. Wenn du allerdings ohne AUB krank bist, gibts da aber glaub ich kaum eine Chance. Die einzige Möglichkeit ist es, eine Eingliederungsvereinbarung mit der du nicht einverstanden bist, garnicht erst zu unterschreiben. Du kannst sagen, dass du nicht davon ausgehst, dass der Kurs deiner Eingliederung in den Arbeitsmarkt hilft. Musst aber schon eine Idee haben, was du ansatt dessen machen möchtest. Bis zum Beginn des Mutterschutzes müssen sie versuchen, dich zu vermitteln, auch wenn das in der Praxis natürlich Quatsch ist. Aber du könntest für eine EGV vorschlagen, dass du dich pro Monat 3 oder 4 mal bewirbst oder sowas. Musst es dann aber auch tun und nachweisen. Auch zu und durch, ist ja nicht mehr lange ;-)
von
Tine1
am 11.05.2012, 22:13