hallo..
ich habe mal ne frage und zwar...ich alleinerziehend und in der 29ssw.und beziehe "wieder"seid november`06 harz4 "da mein freund nach 5monaten wieder aus der wohnung ausgezogen ist"...ich habe ein sohn der ist fast 3 1/2jahre..nun meine frage was steht mir von amtswegen bei erneuter schwangerschaft zu?bekomme ich auch fürs 2.te kind erziehungsgeld?können sie mir infos geben???
danke
Mitglied inaktiv - 15.01.2007, 14:04
Antwort auf:
was steht mir zu?
Hallo,
Sie bekommen augenscheinlich die 300 € für 12 Mo.
Ansonsten Kindergeld (154 €) und Sozialhilfe (da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2007
Antwort auf:
was steht mir zu?
Also bis das Kind 3 Jahre alt ist Unterhalt für die Mutter...
Am besten mal bei Pro Familia nachfragen...
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 15.01.2007, 22:13