Was steht mir zu. Während elternzeit wieder schwanger.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was steht mir zu. Während elternzeit wieder schwanger.

1. Kind am 22.8.12 geboren. 2 Jahre Elternzeit. 2. Kind wird im Januar 2014 zur Welt kommen. Wie viel Elterngeld steht mir dann zu? Was steht mir noch zu und was muss ich beantragen?

von steffithomas@hotmail.com am 13.10.2013, 21:01



Antwort auf: Was steht mir zu. Während elternzeit wieder schwanger.

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2013



Antwort auf: Was steht mir zu. Während elternzeit wieder schwanger.

Das kannst nur Du ausrechenen. Elterngeldmonate bis zum ersten Geb. von Kind 1 werden durch Lohn vorher ersetzt, alles nach dem ersten Geb - Mutterschutz Kind 2 geht als Nullrunde in die Berechnung. + 10% Geschwisterbonus bis Kind 1 drei ist. Ansonsten Kindergeld noch. Mehr nicht, für den Rest ist der Vater zuständig. Elternzeit von Kind 1 kannst Du zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden.

von Sternenschnuppe am 13.10.2013, 21:19



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