Frage: Was passiert...

....mit meinem Kind (Monate) wenn mir was passieren würde. Das hoffe ich natürlich nicht aber man denkt als Mutter ja darüber nach. Ich bin AE, sie sieht den Vater 2xWo aber er wäre wohl nicht in der Lage sich zu kümmern (wohnt noch bei Mama,ist selbst wie ein großes Kind und arbeitet ja auch). Auf keinen Fall soll sie bei seinen Eltern aufwachsen (da fehlt mir der liebevolle Umgang,arbeiten auch eide,mutter nervlich belastet) Kann ich verfügen dass sie zu meiner Mutter kommt (die kennt sie und sieht sie täglich? Reicht ein Schreiben im Sekretär? LG und Danke

Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 23:01



Antwort auf: Was passiert...

Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.04.2010



Antwort auf: Was passiert...

Hallo der leibliche Vater ist immer die erste Wahl, sofern keine gravierenden Dinge dagegen sprechen oder er gar keine Bindung zu dem Kind hat, es gar nicht kennt. Du kannst es verfügen und beim Jugendamt hinterlegen. Möchte er sein Kind aber aufnehmen, dann hat er sehr gute Chancen. Mein Mann arbeitet auch Vollzeit, aber er ist der Vater und wird es schon regeln, vermutlich mit Hilfe aller Großeltern, aber die nächste Ansprechperson ist eben der Vater. Hoffen wir, dass dieser Fall nie einteten wird.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 04:59



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ich denke das kommt aber auch auf den kindeswille an. und auch ob der vater sich was zu schulden hat kommen hat lassen.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 12:55



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Das hoffe ich auch dass es nicht eintritt. Das Kid sit ein Säugling und der Vater geht viel arbeiten, hieße das Kind würde bei seinen Eltern aufwachsen was ich auf keinen Fall will. Sie sind so lieblos und die Mutter nervlich krank usw. Die kleine weint auch nur bei ihnen und er ist ja selbst wie ein Kind.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 22:35



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geh zum notar und laß es schriflich regeln, wenn was passiert, und gib auch die gründe an, warum !!!! das ist deine einzige möglichkeit im voraus was zu machen, aber wenn der vater gut ist, weiß ich nicht ob sie das vom notar dann berücksichtigen....

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 22:46



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Hallo Auch wenn ich Deine Gefühle da durchaus nachvollziehen kann, Vater ist Vater. Es gibt Familienhilfe vom Jugendamt, es gibt Kindergärten / Tagesmütter, auch Deine Eltern können einbezogen werden. Alleinerziehende Mütter oder Witwen müssen es ja auch hinbekommen. Und ich denke man kann seine Sorgen dazu auch in einem Schreiben äussern, und verfügen, dass die eigenen Eltern ganz aktiv mit einbezogen werden sollen.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 23:11



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doch kann man, bei einem notar, wenn einem das wichtig ist !!!!!! definitiv kann man das !!!!!!!!!!!!

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 08:24



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Dann versuche ich das mal. Er soll sich ja mitkümmern. Aber ich finde es in so einem Fall schlimm das Kind verliert die Mutter und muss dann direkt zu Leuten die es kaum sieht aus seiner Umgebung weg da er woanders wohnt und wie gesagt er von früh bis spät arbeitet und auch jetzt nur vorbei kommt wie es in seine Planung passt (Freunden,Feiern etc.) In letzter Zeit kommen mir dauernd solche Gedanken, oder ob ich nicht Briefe schreiben soll zum Geb. falls wa spassiert. Ich stelle es mir schrecklich vor nichts von der Mutter zu haben. Geht es jemandem ähnlich oder bin ich einfahc nur extrem?

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 10:08



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der notar entscheidet aber nicht. das familiengericht entscheidet.

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 10:12



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ja, du bist extrem. dein baby ist erst ein paar monate alt. sie wird älter und auch der vater. außerdem kann auch er sich noch weiterentwickeln und wenn du mal nicht mehr sein solltest, hat das alles nochmal ein ganz anderes gesicht. warum denkst du denn an dein ableben???????

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 10:14



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ja das ist schon klar das der notar nicht entscheidet, aber wenn der mutter was passiert hat sie ihren letzen wunsch beim notar niedergelegt und der wird berücksichtigt wenn sie dies beim notar macht, das ist wie ein testament !!! und der letzte wunsch der mutter wird berücksichtigt !!! ich weiß das weil das viele in meiner umgebung getan haben aus natürlich sehr wichtigen gründen heraus. nicht zum spaß sollte man sowas machen nur wenn es wirklich das beste für das kind ist

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 10:21



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Ich denke nicht dass ich die einzige bin die als Ae so denkt(hat Martina ja auch egschrieben sie kennt einige). Klar bin ich jung, aber Unfälle etc.passieren, egal ob jung oder alt. Und wenn man dann gerade so etwas gehört hat beschäftigt man sich nocheinmal mehr damit. Es geht mir nicht darum was irgendwann ist, sondern jetzt.

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 10:31



Antwort auf: Was passiert...

ich habe das auch schon vor über 10 jahren gemacht, liegt in meinem sekretär, der gedanke ist ja nicht verwerflich. ich kenne aber gsd niemanden, wo es tatsächlich nötig wurde.... aber der vater kümmert sich ja um sein kind und man wächst mit seinen aufgaben, auch wenn er jetzt unbeholfen und egoistisch erscheint. verfügen kannst du viel, entscheiden wird das gericht. gilt für mich natürlich ebenso.

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 10:37



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aber die grundeinstellungen werden sich nicht ändern da die ganze fam so ist. Aber obs im Sekretär reicht. Einen Brief habe ich auch im Nachttisch liegen.

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 10:53



Antwort auf: Was passiert...

Hallo Frau Bader, muss in das Testament rein warum man nicht will dass das Kind zum KV geht? Wenn ich sie richtig verstehe kommt das Kind dann zum Vater da dieser ja in der Regel noch lebt (er sieht sie auch regelmäßig jetzt) auch wenn ich im testament wollte dass es zu meiner Mutter kommt?? (Anfang 50) LG

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 10:56



Antwort auf: Was passiert...

ja sollltest du reinschreiben und auf jeden fall betonen das es keine Rache ist gegenüber dem KV sondern nur für das kindeswohl das du diesen wunsch hast. aber geh doch einfach zum notar der berät dich gerne

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 11:53



Antwort auf: Was passiert...

Hallo, das kann dann nur das Vormundschaftsgericht entscheiden. Wenn ein regelmässiger Kontakt stattfindet und keine Gefahr für das Kind droht, wird es zum Vater kommen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.04.2010