Hallo!
Ich wollte gern wissen wie es aussieht wenn ich in meiner jetzigen Elternzeit wieder schwanger werden würde. Wenn ich z.B. bei Antritt meiner Arbeit im 4 Monat schwanger wäre.
Gehe ich dann ganz normal bis zum Mutterschutz wieder arbeiten oder was passiert?
Dann bin ich Erzieherin und habe jetzt erfahren das es, wenn man nicht immun ist gegen Zytomegolie, ein Berufsverbot geben soll. Habe davon in meiner ersten Schswangerschaft nichts gehört...Wie ist es dann? Bekomm ich dann trotzdem die vollen Bezüge?
Danke schonmal für ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 16.11.2011, 19:04
Antwort auf:
Was passiert wenn ich in meiner Elternzeit wieder schwanger werde?
Hallo,
wenn Sie in der EZ schwanger werden , gilt das gleiche wie bei der ersten SchwS. Sie müssen, wenn die erste EZ endet, bevor der Mutterschutz beginnt, ganz normal arbeiten und bekommen wieder ganz normal MG. Wenn der Mutterschutz in der EZ liegt, bekommt man nur den MG-Anteil der KK.
Wenn Sie ein Bv bekommen, erhalten Sie ab dem ersten Arbeitstag den normalen Lohn.
Ein BV bei Zytomegalie ist nicht zwingend erforderlich. Bei nicht
ausreichender Immunität wegen Zytomegalie besteht bei der Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Beschäftigungsverbot. Lesen Sie dazu hier:
http://www.lvkita.de/media/files/Tacheles/Beschaeftigungsverbot_schwangere_Erzieh.pdf
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2011
Antwort auf:
Was passiert wenn ich in meiner Elternzeit wieder schwanger werde?
Hallo nochmal;-)
Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Ich hatte heute einen KOntrolltermin beim Frauenarzt. Meine Frauenärztin meinte das ein Berufsverbot bie Zytomegalie nur erforderlich ist, wenn man mit behinderten Kindern zusammen arbeitet... Ist dies richtig?
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 17.11.2011, 19:23