Hallo Frau Bader, unser Kind ist im April 2015 in Wiesbaden (Hessen ) zur Welt gekommen. Ich erhalte den Höchstsatz Elterngeld seit Juni 2015. Zum 01.09.15 sind wir nach Laudenbach (Bawü )gezogen. Mein Arbeitsort (ich bin Lehrerin ) verbleibt jedoch in Hessen. Ich dachte bisher, dass der Ort bzw. das Land in dem man arbeitet das Elterngeld bezahlt. Jetzt habe ich erfahren, dass ich meinen Umzug den beiden Elterngeldstellen hätte meldet müssen, da ich ab September 15 von Karlsruhe das Geld hätte bekommen müssen. Ich habe diesen Monat (Januar 16) das letzte Elterngeld bezogen, da ich ab 01.02.16 wieder arbeiten gehen und mein Mann Elternzeit nimmt. Habe ich nun Konsequenzen zu befürchten oder eine Strafe oder muss ich gar erhaltenes Geld zurück zahlen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von Maria1212 am 19.01.2016, 15:29