was passiert mit resturlaub und überstunden bei krankheit bis mutterschutzbeginn

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: was passiert mit resturlaub und überstunden bei krankheit bis mutterschutzbeginn

Hallo, ich bin im April ausgezählt. Mein mutterschutz beginnt am 12.03.2014. Seit anfang januar bin ich jetzt allerdings krank geschrieben. Ich war bis zuletzt geringfügig beschäftigt. Meine chefin weigert sich jetzt, überstunden und resturlaub auszuzahlen. Darf sie das? Hab ich überhaupt noch anspruch auf urlaub, wenn ich dieses jahr noch gar nicht gearbeitet hab? Ich werde 2 jahre in elternzeit gehen. Lg und danke für antworten :-)

von tina_411 am 21.02.2014, 17:19



Antwort auf: was passiert mit resturlaub und überstunden bei krankheit bis mutterschutzbeginn

Hallo, Sie haben erst bei Beendigung des Vertrages einen Anspruch.Besser abfeieren Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2014



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