Hallo Frau Bader,
mein Mutterschutz fängt am 10.03 an. Die Entbidung wäre am 20.04 geplant. MuSchu wäre somit am 13.06 zu Ende. Ist es richtig, dass ich bis zum 13.06 Urlaubstage sammele?
Wenn ja, wann kann ich diese nutzen? Ich erst am 01.01.15 zurück zur Arbeit kommen weil ich nach dem MuScu Elternzeit nehmen werde.
Hatt es Sinn, dass ich den Urlaub zwischen MuSchu und EZ nehme damit die Ez später anfängt? .. da ich ja während der Urlaubszeit 100% bezahlt werde.
Oder soll ich lieber bis zum 01.01.15 warten? Sind denn da meinen Urlaubstage aus 2014 noch gesetzlich gültig oder hängt dies von meiner Firma ab?
Vielen Dank!
von
mydialov
am 20.01.2014, 17:46
Antwort auf:
Was passiert mit meinem Urlaub? ist dies gesetzlich geregelt..?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.01.2014
Antwort auf:
Was passiert mit meinem Urlaub? ist dies gesetzlich geregelt..?
Nehme sie nach der Eltrnzeit. Die sind Dir sicher.
Nach dem Mutterschutz würden sie mit dem Elterngeld verrechnet und Du verlierst viel Geld.
Wirst Du Vollzeit wieder anfangen ?
Wenn nein nehme mindestens 2 Jahre Elternzeit und melde Teilzeit IN Elternzeit an
Damit sicherst du Dir die Option auf Verlängerung, hast Kündigngsschutz etc.
Oder habt ihr schon einen Betreuungsplatz zum 01.05. sicher ?
von
Sternenschnuppe
am 20.01.2014, 19:01