Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem bzw. Frage. Ich werde mein Arbeitsverhältnis nächste Woche während meiner Elternzeit und Elterngeldbezug vorzeitig kündigen da ich einen neuen Job angeboten bekommen habe und diesen vorzeitig in Teilzeit antreten werde. Dieses Angebot ist so gut, so dass ich den Vertrag die kommende Tage unterschreiben werde. Jetzt komme ich zu meiner Frage... Vor Antritt meiner Elternzeit / Mutterschutz habe ich auf Grund von Krankheit mein Resturlaub von fast 4 Wochen nicht nehmen können. Muss mir mein Arbeitgeber den Resturlaub ausbezahlen? Hat das Auswirkung auf mein Elterngeld was ich noch bis Mai 2016 bekomme? Oder kann/muss mein Arbeitgeber mir das Geld als Sonderzahlung oder Prämienzahlung auszahlen, so dass ich keine Kürzungen im Elterngeld habe. Vielen Dank Steffi 4780
von Steffi 4780 am 21.01.2016, 19:12