Hallo Frau Bader, was passiert eigentlich mit der Elternzeit des Vaters, wenn das Kind z.B. 8 Wochen zu früh kommt und die Anmeldung über die Partnermonate ab GT noch nicht gestellt wurde? VG Anita
von kernfrucht am 26.09.2013, 16:30
Hallo Frau Bader, was passiert eigentlich mit der Elternzeit des Vaters, wenn das Kind z.B. 8 Wochen zu früh kommt und die Anmeldung über die Partnermonate ab GT noch nicht gestellt wurde? VG Anita
von kernfrucht am 26.09.2013, 16:30
Hallo, am besten beantragt man die Elternzeit ab Geburt, voraussichtlicher Entbindungstermin … Liebe Grüße, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2013
Das BEEG sieht zur Anmeldung von Elternzeit eine Frist von 7 Wochen vor. Allerdings kann in Ausnahmefällen davon abgewichen werden. Solche Ausnahmen sind zB Frühgeburten und Adoptionen. Da kann man quasi von heute auf morgen Elternzeit nehmen. Ist ja nachweisbar, dass man da nicht eher Elternzeit anmelden konnte. Gruß Sabine
von SumSum076 am 26.09.2013, 19:44