Ich habe zum 18.12.2017 von meinem AG ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen. (Pflegeberuf) Entbindungstermin ist am 1.8.18.
Was geschieht in dieser Zeit mit meinem Urlaubsanspruch und Urlaubsgeldanspruch? Muss ich einen Antrag stellen, wenn ja wie, zu welchen Fristen, oder komm ich damit ggf.zu spät?
von
Eli2018
am 08.02.2018, 14:16
Antwort auf:
Was passiert mit dem Urlaub im Beschäftigungsverbot?
Hallo,
der Anspruch blebt bestehen, Sie können den Urlaub nach der EZ nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2018
Antwort auf:
Was passiert mit dem Urlaub im Beschäftigungsverbot?
Du sammelst weiter Urlaubsansprüche bis einschließlich zu dem Monat wo der Mutterschutz endet. Bei z.B. 30 Urlaubstagen im Jahr sind das 2,5 pro Monat. Kannst Du im Jahr der Rückkehr aus EZ + im gesamten Folgejahr nehmen. Bg
Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 22:11